Es kann verschiedene Gründe geben eine Psychotherapie selbst zu bezahlen. Zu lange Wartezeiten bei niedergelassenen Psychotherapeuten zählen ebenso dazu, wie der Wunsch spätere – leider immer noch bestehende – negative Folgen einer Diagnose zu vermeiden.
Vorteile des Selbstzahlens
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur, wenn der behandelnde Therapeut Ihnen eine Diagnose zuschreibt und diese „krankheitswertige Störung“ an die Krankenkasse übermittelt. Sollten Sie nach einer solchen kassenfinanzierten Psychotherapie jedoch eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder (Risiko-)Lebensversicherung abschließen wollen, so werden Sie an dieser Stelle auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Für mindestens fünf Jahre ist ein Abschluss genannter Versicherungen gar nicht mehr oder nur mit hohen Kosten möglich. Die Versicherungen erfragen bei Versicherungsabschluss, ob eine ambulante (oder stationäre) Psychotherapie durchgeführt wurde. Wenn Sie die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann im Versicherungsfall ihr Versicherungsschutz erlöschen. Beachten Sie bitte auch, dass bei einer beabsichtigten Verbeamtung eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Bezahlen Sie die Sitzungen selbst, darf der Therapeut ohne Ihre Zustimmung niemandem mitteilen, dass Sie bei ihm in Behandlung gewesen sind.
Honorar
Sowohl therapeutische Sitzungen, als auch psychologische Beratungen werden in nach GOP (Gebührenordnung Psychotherapie) abgerechnet. Der Stundensatz beträgt unter Anwendung des 3,0-fachen Satzes 131,15 Euro für 50 min.
Die Abrechnung erfolgt nach Rechnungsstellung i.d.R. zum Monatsende.