Die Psychotherapie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet. Die Gebührenordnung ist nach ihrer letzten Novellierung 1995/1996 nicht mehr überarbeitet worden. Dies bedeutet unveränderte Einkommen seit 28 Jahren, was psychotherapeutische Privatpraxen in erhebliche Schieflage zu niedergelassenen Kollegen/innen bringt. Auf dieser Grundlage empfiehlt die Deutsche Psychotherapeuten Vereinigung (DPTV) eine Angleichung an die EBM-Sätze der niedergelassenen Psychotherapeuten. Ich rechne auf dieser Grundlage den 3,0fachen Satz (131,15 Euro) für eine psychotherapeutische Sitzung ab. Private Krankenkassen und die Beihilfe erstatten in der Regel den 2,3fachen Satz (100,55 Euro). Die Differenz von 30,60 Euro pro Sitzung muss vom Patienten/der Patientin selbst getragen werden.
In welcher Höhe (2,3fach oder niedriger) die Kosten erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und im folgenden bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Sollten Sie eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben oder beihilfeberechtigt sein, setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Nur so kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse garantiert werden.
Leistung | GOÄ/GOP Ziffer | 2,3fach | 3,0fach | Differenz |
Psychotherapie Einzelgespräch Verhaltenstherapie 50min | 870 | 100,55 | 131,15 | 30,6 |
Biografische Anamnese (einmalig im Rahmen der Probatorik) | 860 | 123,34 | 160,88 | 37,54 |
Weitere Leistungen werden nach den Standardsätzen der GOÄ berechnet und sind – je nach Versicherungsvertrag – voll erstattungsfähig.