Die bei einer Behandlung bei mir anfallenden Kosten (bei Vorliegen einer entsprechenden Diagnose) werden i.d.R. von Ihrer Privaten Krankenversicherung oder Beihilfe erstattet. Ob die Kosten in voller Höhe oder nur teilweise erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig.
Sollten Sie eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben oder beihilfeberechtigt sein, setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Nur so kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse garantiert werden.
Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und im folgenden bei Ihrer Krankenkasse einreichen können. Die Kosten für 50 min Verhaltenstherapie betragen laut Gebührenordnung für Psychotherapeuten 100,55 Euro für 50 min (2,3 facher Satz). In der Regel erstatten Private Krankenversicherungen das Honorar bis zum 2,3 fachen Satz, sollte Ihre Krankenkasse diesen Satz unterschreiten, muss die Differenz von Ihnen selbst beglichen werden.