In der Regel werden die Kosten für eine Psychotherapie von den privaten Krankenversicherungen (PKV) und Beihilfen erstattet. Bitte erkundigen Sie sich nach den Bedingungen ihres Versicherungsvertrags und den notwendigen Formalitäten zur Erstattung der Therapiekosten. Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Seit 01.07.2024 sind zudem die neuen Abrechnungsempfehlungen der PBtK, BÄK, PKV-Verband und Beihilfeträgern von Bund und Ländern in Kraft. Die Höhe der erstatteten Kosten ist je nach Versicherung und Vertragsbedingungen unterschiedlich.