Ich bin approbierte Psychologische Psychotherapeutin mit Fachkundenachweis in Verhaltenstherapie und im Arztregister der Kassenärztlichen Vereinigung Rheinland-Pfalz eingetragen. Damit ist die Behandlung (bei Vorliegen einer „krankheitswertigen Störung“, d.h. einer Diagnose) in meiner Praxis von Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und für Soldaten und Bundespolizisten erstattungsfähig.
Das Honorar richtet sich nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Die Gebührenordnung ist nach ihrer letzten Novellierung 1995/1996 nicht mehr überarbeitet worden. Dies bedeutet unveränderte Einkommen seit 28 Jahren. Wie viele Ärzte sind auch Psychotherapeuten in Privatpraxen immer mehr auf erhöhte Steigerungssätze angewiesen um ihre Kosten zu decken. Die Differenz zwischen dem erstattungsfähigen 2,3fachen Satz und dem von mir berechneten 3,0fachen Satz muss vom Patienten/der Patientin selbst getragen werden. Bitte beachten Sie hierzu die Informationen in den entsprechenden Unterpunkten.
Die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis wird nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst.
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Vorteile des Selbstzahlens
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur, wenn der behandelnde Therapeut Ihnen eine Diagnose zuschreibt und diese „krankheitswertige Störung“ an die Krankenkasse übermittelt. Sollten Sie nach einer solchen kassenfinanzierten Psychotherapie jedoch eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder (Risiko-)Lebensversicherung abschließen wollen, so werden Sie an dieser Stelle auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Für mindestens fünf Jahre ist ein Abschluss genannter Versicherungen gar nicht mehr oder nur mit hohen Kosten möglich. Die Versicherungen erfragen bei Versicherungsabschluss, ob in der Vergangenheit eine ambulante (oder stationäre) Psychotherapie durchgeführt wurde. Wenn Sie die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann im Versicherungsfall ihr Versicherungsschutz erlöschen. Beachten Sie bitte auch, dass bei einer beabsichtigten Verbeamtung eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Bezahlen Sie die Sitzungen selbst, darf der Therapeut ohne Ihre Zustimmung niemandem mitteilen, dass Sie bei ihm in Behandlung gewesen sind.