Die psychotherapeutische Behandlung in einer Privatpraxis wird nicht von gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen oder bezuschusst.
Die Behandlung in meiner Praxis kann von Privaten Krankenversicherungen, der Beihilfe und für Soldaten und Bundespolizisten erstattet werden. Bitte beachten Sie dazu die Informationen in den entsprechenden Unterpunkten.
Vorteile des Selbstzahlens
Eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt nur, wenn der behandelnde Therapeut Ihnen eine Diagnose zuschreibt und diese „krankheitswertige Störung“ an die Krankenkasse übermittelt. Sollten Sie nach einer solchen kassenfinanzierten Psychotherapie jedoch eine private Krankenversicherung, eine Berufsunfähigkeits-, Krankentagegeld- oder (Risiko-)Lebensversicherung abschließen wollen, so werden Sie an dieser Stelle auf erhebliche Schwierigkeiten stoßen. Für mindestens fünf Jahre ist ein Abschluss genannter Versicherungen gar nicht mehr oder nur mit hohen Kosten möglich. Die Versicherungen erfragen bei Versicherungsabschluss, ob in der Vergangenheit eine ambulante (oder stationäre) Psychotherapie durchgeführt wurde. Wenn Sie die Frage nicht wahrheitsgemäß beantworten, kann im Versicherungsfall ihr Versicherungsschutz erlöschen. Beachten Sie bitte auch, dass bei einer beabsichtigten Verbeamtung eine Gesundheitsprüfung erfolgt.
Bezahlen Sie die Sitzungen selbst, darf der Therapeut ohne Ihre Zustimmung niemandem mitteilen, dass Sie bei ihm in Behandlung gewesen sind.