Nach einer Vereinbarung zwischen der Bundespsychotherapeutenkammer und dem Bundesministerium für Verteidigung ist die psychotherapeutische Behandlung für Soldaten/innen in Privatpraxen möglich.
Zur Aufnahme einer Psychotherapie benötigen Sie den Sanitätsvordruck „Kostenübernahmeerklärung“, den Sie bitte zum ersten Termin mitbringen. Bitte achten Sie darauf, dass die Überweisung eine Gültigkeit von mindestens 6 Wochen hat, da in der Regel eine probatorische Sitzung pro Woche durchgeführt wird. Insgesamt werden 5 probatorische Stunden durchgeführt.
Nach den probatorischen Sitzungen kann eine Kurzzeittherapie von 25 Stunden beantragt werden. Hierzu werden die Diagnose, die Indikationsstellung sowie entsprechende Therapieziele benötigt und von mir in einem formlosen Antrag festgehalten. Der Truppenarzt kann daraufhin einen Behandlungsausweis ausstellen, der als Genehmigung der Psychotherapie sowie Kostenübernahmeerklärung gilt.
Eine Kurzzeittherapie kann, sofern dies notwendig ist, mittels eines ausführlichen Antrags und Berichts (einzureichen bis zur 20. Therapiestunde an einen entsprechenden Gutachter), verlängert werden. Der Antrag muss zudem von der zuständigen Stelle der Bundeswehr genehmigt werden.
Die Abrechnung erfolgt entsprechend der Gebührenordnung für Psychotherapeuten. Ihr Dienstherr erstattet in der Regel den 2,3 fachen Satz mit 100,55 Euro für 50 min.