Ist man mit diesen Berufsfeldern nicht schon in Berührung gekommen, ist es oft nicht leicht Psychiater, Psychologen, Psychotherapeuten und Heilpraktiker voneinander zu unterscheiden. Es gibt jedoch große Unterschiede sowohl im Ausbildungsgrad, als auch den verwendeten Verfahren und der Kostenübernahme durch Krankenkassen.
Psychiater
Ein Psychiater ist Arzt, d.h. er hat ein Medizinstudium abgeschlossen. Nach dem Studium muss dieser Arzt oder diese Ärztin dann eine Facharztausbildung für Psychiatrie und Psychotherapie absolviert haben. Er diagnostiziert und behandelt psychische Erkrankungen sowohl mit psychotherapeutischen Behandlungsmethoden als auch medikamentös. Der Schwerpunkt in der Behandlung liegt häufig auf der medikamentösen Behandlung, denn das ist das Hauptaufgabengebiet eines Psychiaters. Die Kosten werden vollständig von der Krankenkasse erstattet.
Psychologen
Um Psychologe zu sein, muss man ein Psychologiestudium abgeschlossen haben. Psychologen arbeiten häufig in der Personalauswahl, bei Software-Unternehmen, Beratungsstellen, im Sport als Mentaltrainer, in der Diagnostik, als verkehrspsychologische Gutachter und vielen anderen Tätigkeitsfeldern.
Psychologischer Psychotherapeut
Erst wenn ein Psychologe eine sozialrechtlich anerkannte Zusatzausbildung absolviert hat, ist er ein Psychotherapeut. Zusatzweiterbildungen bei denen eine Therapie von den Krankenkassen finanziert wird, sind derzeit die Verhaltenstherapie, tiefenpsychologisch fundierte Therapie und Psychoanalyse.
Nach der Ausbildung kann ein Psychotherapeut in seiner ambulanten Praxis mit privaten Krankenkassen, Beihilfestellen und im Kostenerstattungsverfahren abrechnen.
Möchte ein Psychotherapeut auch mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen, muss er einen Kassensitz erwerben. Da nur eine begrenzte Anzahl an Kassensitzen zur Verfügung steht, hat nicht jeder Psychotherapeut mit einer ambulanten Praxis einen Kassensitz. Sind Sie also auf der Suche nach einem Psychotherapeuten, stoßen Sie sowohl auf Kollegen, die mit gesetzlichen Krankenkassen abrechnen können, als auch auf Kollegen, die nur mit privaten Krankenkassen, Beihilfestellen, im Kostenerstattungsverfahren oder mit Ihnen als Selbstzahler abrechnen können.
Ob ein Psychotherapeut mit gesetzlichen Krankenversicherungen abrechnen kann, hängt also nicht von dem Grad seiner Qualifikation ab.
Ärztlicher Psychotherapeut
Auch Ärzte können sich über eine Facharztweiterbildung zum Psychotherapeuten ausbilden lassen. Für die ärztlichen Psychotherapeuten gelten in der Arbeit die gleichen Bedingungen wie für Psychologische Psychotherapeuten. Allerdings sind sie weiterhin Ärzte, das heißt sie sind berechtigt Medikamente zu verschreiben oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen auszustellen. Ein ärztlicher Psychotherapeut sollte jedoch keinesfalls mit einem Psychiater gleichgesetzt werden.
Heilpraktiker (eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie)
Es gibt keine einheitliche und staatlich geregelt Ausbildung zum Heilpraktiker (eingeschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie). Alle Heilpraktiker haben ihr fachliches Wissen bei einer amtsärztlichen Überprüfung in Theorie und Praxis nachgewiesen. Wie Sie zu diesem Wissen gelangt sind, wird nicht überprüft. Hier sollten Sie als Klient genau prüfen, über welche Grundausbildung und Qualifikationen ein Heilpraktiker verfügt.
Es gibt in diesem Bereich jedoch auch viele Psychologen, die z.B. mit Zusatzqualifikationen in wissenschaftlich anerkannten Verfahren wie z.B. der Systemischen Therapie Psychotherapie und Beratung anbieten. Eine Behandlung beim Heilpraktiker (auch wenn diese Psychologen sind) muss von den Klienten selbst gezahlt werden.
Es gibt auch Heilpraktiker, die apothekenpflichtige Medikamente verschreiben dürfen. Diese sind nicht auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkt. Wenn Sie nach einer psychotherapeutischen Unterstützung suchen, sollten Sie auch hier genau prüfen, welche Qualifikationen Ihr Heilpraktiker nachweisen kann.
Wer bietet keine Psychotherapie an?
Neurologen bieten keine Psychotherapie an. Sie diagnostizieren und behandeln körperliche Erkrankungen des Nervensystems und der Muskulatur. Es gibt jedoch viele Psychiater, die ebenfalls eine Facharztausbildung in Neurologie abgeschlossen haben und daher beide Zusatzbezeichnungen tragen.