Die Psychotherapie wird nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
In welcher Höhe (2,3fach oder niedriger) die Kosten erstattet werden, ist von den jeweiligen Vertragsbedingungen abhängig. Sie erhalten von mir eine Rechnung, die Sie selbst begleichen und im folgenden bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.
Sollten Sie eine Private Krankenversicherung abgeschlossen haben oder beihilfeberechtigt sein, setzen Sie sich bitte vor Therapiebeginn mit ihrer Krankenkasse/Beihilfestelle in Verbindung. Diese informiert Sie über alle notwendigen Schritte zur Beantragung einer Kostenübernahme. Nur so kann eine Kostenübernahme durch die Krankenkasse garantiert werden.
