Eine psychotherapeutische Behandlung ist seit 2018 auch für Bundespolizisten in Privatpraxen möglich. Nachdem dies bereits für Soldaten ermöglicht wurde, hat jetzt auch das Bundesministerium des Inneren eine entsprechende Vereinbarung mit der Bundespsychotherapeutenkammer geschlossen.
Bundespolizisten können sich direkt an die Psychotherapeutische Privatpraxis wenden und eine Psychotherapeutische Sprechstunde in Anspruch nehmen. Im Anschluss erfolgen zwei bis vier probatorische Sitzungen, nach deren Ablauf ein Antrag auf Psychotherapie an die Heilfürsorgestelle der Bundespolizei in Sankt Augustin gerichtet werden kann. Diese entscheidet unter Zuhilfenahme des Gutachterverfahrens über die Bewilligung der Therapie.
Die Abrechnung erfolgt direkt über die Heilfürsorge der Bundespolizei, diese erstattet in der Regel den 2,2 fachen Satz mit 96,18 nach GOP (Gebührenordnung für Psychotherapeuten).
Informationen dazu können Sie auch den Seiten der Bundespsychotherapeutenkammer (externer Link) entnehmen.